2018-01-12: Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.06.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.06.2017 aus seinem Vermögen den Teil- und Zweckbetrieb "Rettungsdienst" mit den Bereichen Notfallrettung, Krankentransport, integrierte Leitstelle, Vermittlung ärztlicher Notdienst und Notärzte zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DRK-Rettungsdienst Tuttlingen gemeinnützige GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 763571) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.