2010-08-13: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens auf die Deutsches Rotes Kreuz Sozialdienst Neubrandenburg gGmbH mit Sitz in Neubrandenburg ( Amtsgericht Neubrandenburg , HRB 6668 ) gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 26.06.2010 und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 26.06.2010 übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährtdet wird.
2017-08-28: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung Teile seines Vermögens (Bereich Rettungsdienst) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung (Kreisversammlung) vom 14.07.2017 zum gleichlautenden Entwurf des Ausgliederungsplanes auf die Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Neubrandenburg gGmbH mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 20519) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.