2011-01-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.01.2011. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstr. 7, 83374 Traunwalchen. Gegenstand des Unternehmens: alle Arbeiten, die mit der Tätigkeit als technischer Redakteur in Zusammenhang stehen, insbesondere technische Dokumentationen, technische Illustrationen und Schulungskonzepte sowie Beteiligung an Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huber, Günther, Traunwalchen, *16.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-18: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: DS Group GmbH. Neuer Sitz: Traunstein. Neuer Unternehmensgegenstand: Alle Arbeiten, die mit der Tätigkeit als technischer Redakteur in Zusammenhang stehen, insbesondere technische Dokumentationen, technische Illustrationen und Schulungskonzepte sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 21.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Dokuschmiede TS") auf die neu gegründete Dokuschmiede TS GmbH mit dem Sitz in Traunstein (Amtsgericht Traunstein HRB 30101) übertragen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 21.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Dokuschmiede KA") auf die neugegründete Dokuschmiede KA GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 741119) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.