2014-07-24: Firma: DSK Deutsche Schauspielkasse GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin; Gegenstand: Die Abwicklung der Verteilung und die Auskehrung von urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Vergütungen und Erlösbeteiligungen an ausübende Künstler und Urheber, insbesondere solchen, die dies aufgrund von tarifvertraglichen Vereinbarungen und/oder gemeinsamen Vergütungsregelungen, insbesondere von Flim-und Fernsehproduzenten, Fernsehsendern oder anderen Verwertern zur Zahlung verlangen können. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage und nach Vorgabe der zwischen den Tarifpartnern getroffenen Verteilungsregelungen sowie aufgrund von Verteilungsvereinbarungen, die die Gesellschaft mit Film- und Fernsehproduzenten, Sendern oder andren Verwertern abschließt. Erlaubnispflichtige Zahlungsdiensttätigkeiten nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz sowie Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind nicht Unternehmensgegenstand und ausdrücklich ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dorenz, Brien, *04.02.1968, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Schafmeister, Heinrich, *02.03.1957, Köln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Störkmann, Bernhard F., *09.02.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.04.2014
2015-12-04: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dorenz, Brien
2016-11-29: Gegenstand: Erbringung von vorbereitenden Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Abrechnung von urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Vergütungen und Erlösbeteiligungen an ausübende Künstler und Urheber, die diese aufgrund von tarifvertraglichen Vereinbarungen und/oder gemeinsamen Vergütungsregelungen insbesondere von Film- und Fernsehproduzenten, Fersehsendern oder anderen Verwertern zur Zahlung verlangen können, anfallen. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Abrechnungen für die Berechtigten, die Überprüfung der Abrechnungen der Verwerter, die Überprüfung von Auskünften der Verwerter, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Auszahlung der Beteiligungsvergütung vorliegen, die Einsicht und Prüfung der erforderlichen Unterlagen bei Filmhersteller, die Recherche von Berechtigten, die Erstellung von Abrechnungen gegenüber den Berechtigten, die Erstellung von Abrechnungen gegenüber Filmherstellern bzw. Verwertern, die Sichtung und Recherche in Betracht kommender Filmwerke, die für eine leistungsschutzrechtliche Vergütung zu zahlen ist. Erlaubnispflichtige Zahlungsdiensttätigkeiten nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz sowie Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind nicht Unternehmensgegenstand und ausdrücklich ausgeschlossen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 .
2016-12-05: Gegenstand: Die Eintragung zu laufender Nummer 3 betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Erbringung von vorbereitenden Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Abrechnung von urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Vergütungen und Erlösbeteiligungen an ausübende Künstler und Urheber, die diese aufgrund von tarifvertraglichen Vereinbarungen und/oder gemeinsamen Vergütungsregelungen insbesondere von Film- und Fernsehproduzenten, Fersehsendern oder anderen Verwertern zur Zahlung verlangen können, anfallen. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Abrechnungen für die Berechtigten, die Überprüfung der Abrechnungen der Verwerter, die Überprüfung von Auskünften der Verwerter, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Auszahlung der Beteiligungsvergütung vorliegen, die Einsicht und Prüfung der erforderlichen Unterlagen bei Filmhersteller, die Recherche von Berechtigten, die Erstellung von Abrechnungen gegenüber den Berechtigten, die Erstellung von Abrechnungen gegenüber Filmherstellern bzw. Verwertern, die Sichtung und Recherche in Betracht kommender Filmwerke, für die eine leistungsschutzrechtliche Vergütung zu zahlen ist. Erlaubnispflichtige Zahlungsdiensttätigkeiten nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz sowie Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind nicht Unternehmensgegenstand und ausdrücklich ausgeschlossen.