2012-08-30: Änderung zur Geschäftsanschrift: Grabenstraße 70, 52382 Niederzier-Huchem-Stammeln.
2013-07-17: Die Gesellschafterversammlung hat am 26.06.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 240.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 122.710,05 um EUR 877.289,95 auf EUR 1.000.000,00 aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Ferner hat sie eine Änderung in § 6 (Beschlüsse der Gesellschafter) beschlossen. Stammkapital:1.000.000,00 EUR.
2017-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Entwicklung, die Produktion und der Handel von bzw. mit Metall- und Kunststoffteilen aller Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte; die Entwicklung, die Produktion und der Handel von bzw. mit Spezialfahrzeugen und Fahrzeugkomponenten aller Art und alle damit zusammenhängende Geschäfte sowie die Entwicklung, die Produktion, der Aufbau sowie die Instandsetzung von Anlagen aller Art und alle damit zusammenhängende Geschäfte.
2017-10-09: Geschäftsführer: Hannot, Max Ludwig Günter, Aachen, *12.03.1995, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2019 mit der dekaplan Projektplanung für Anlagenbau GmbH mit Sitz in Niederzier (Amtsgericht Düren, HRB 7723) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.