2012-03-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2012. Geschäftsanschrift: Adlerstraße 1, 47798 Krefeld. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines oder mehrerer Textilforschungsinstitute; den Betrieb von Grundlagen- und angewandter Forschung mit Hilfe der Forschungsinstitute in Bezug auf Eigenschaften, Verarbeitung, Veredlung und Gebrauchstüchtigkeit textiler Rohstoffe und der daraus hergestellten Produkte in chemischer, physikalischer und mechanisch-technologischer Hinsicht; die Zugänglichmachung der Ergebnisse der eigenen Forschung und Entwicklung für die Textilindustrie und andere Industriezweige zur Lösung von technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aufgaben, der Ergebnisse der internationalen Textilforschung und der für die Textilindustrie relevanten Forschungsergebnisse anderer Disziplinen und damit auch die Unterstützung der Umsetzung der vorgenannten Ergebnisse in der Praxis; die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Nachwuchskräften, die Unterstützung der wissenschaftlichen Ausbildung von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern von Hochschulen durch die Möglichkeit der Mitarbeit in der Forschungsarbeit der Institute. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Prof. Dr. Gutmann, Jochen S., Krefeld, *21.09.1970, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-04-12: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
2012-07-12: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 Teile des Vermögens des Vereins Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, VR 1811) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-07-12: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.07.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Abspaltung Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.100,00 EUR um 74.900,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.