2016-09-22: VR 21401 B: DUK Versorgungswerk e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2016 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 30.06.2016 der Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser e. V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht, VR 33512 B) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet.