2021-12-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2021. Geschäftsanschrift: Arndtstraße 18-24, 52064 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens: Energieberatung und Planungsleistungen und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möhrer, Sebastian, Aachen, *02.06.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-14: Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Sebastian Möhrer e.K. (Amtsgericht Aachen HRA 9822) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.04.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Möhrer, Sebastian, Aachen, 02.06.1990 unter der Firma Sebastian Möhrer e.K. in Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 9822) betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-14: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.06.2022 wirksam geworden.