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DWI network GmbH & Co. KG

Funkmasten, Mobilfunkmasten, Tragwerksplanung..., Funkmaststandorten, Statik, Mobilfunkstandorte, Mobilfunksektor, AutoCAD-Anwender
Adresse / Anfahrt
Niederrheinstraße 40-42
40474 Düsseldorf
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-03-26:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Niederrheinstraße 40 - 42, 40474 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DWI Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 92307), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DWI engineering GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 90614) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-22:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 und des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2021 das einzelkaufmännische Unternehmen unter der Firma DWI network Christine Wilhelmi e.K. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23498) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-03:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.07.2021 wirksam geworden.

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