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DZD Die Zollagenten Deutschland GmbH

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Adresse / Anfahrt
Pischekstraße 64
70184 Stuttgart
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2011 mit Änderung vom 16.12.2011. Geschäftsanschrift: Degenhofer Straße 3, 71364 Winnenden. Gegenstand: die Zoll- und Außenwirtschaftsabwicklung einschließlich organisatorischer Beratung, Seminare/Trainings und speditionelle Abwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Knecht, Ralf, Stuttgart, *30.10.1970; Picco, Michael, Winnenden, *06.06.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-07-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR.

2019-03-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und den Wegfall des § 15 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. Firma geändert; nun: DZD Die Zollagenten Deutschland GmbH. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Pischekstraße 64, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Picco, Michael, Winnenden, *06.06.1967. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb Winnenden Ringstraße auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZSMP GmbH Zollservice - Consulting - Logistik - Spedition", Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRB 766915) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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