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Dachdeckerbetrieb Peter Eylering GmbH & Co. KG

Dachdecker, Metalldach, Dachdeckerbranche..., Hohlschicht-Isolierung, Ihr Steildach, Fassadensanierung
Adresse / Anfahrt
Otto-Hahn-Straße 41
48529 Nordhorn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-03:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 41, 48529 Nordhorn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dachdeckerbetrieb Peter Eylering Verwaltungs-GmbH, Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 215446), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2020 nebst Ergänzung vom 28.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17./28.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Eylering, Sigrid, Nordhorn, *14.07.1966 unter der Firma Dachdeckerbetrieb Peter Eylering Inh. Sigrid Eylering e.K. in Nordhorn betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-01-21:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.01.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.