2007-12-28: nach Firmenänderung Neue Firma: Dahlmann self GmbH & Co. KG.
2008-09-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2008 mit der self Heim und Garten GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 9553) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.