Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Dahnke GmbH

Elektrofachhandwerk, Produktwelten, Betriebsöffnungszeiten..., Elektrofachbetriebs, Hausvernetzung, Schadenfalles, TECWORLD, Telekommunikationsnetz, Produktbereichen, Elektrofachbetrieb
Adresse / Anfahrt
Neuhofer Weiche 27
19370 Parchim
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2007-02-08:
Die Gesellschafterversammlungen haben am 29.08.2006 und 04.01.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 60.000,00) auf Euro umzustellen, es zunächst von dann EUR 30.677,51 um EUR 72,49 auf EUR 30.750,00 und sodann zum Zwecke der Verschmelzung mit der Elektrohaus Dahnke & Co. OHG mit Sitz in Parchim um weitere EUR 300,00 auf EUR 31.050,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 19 zu ändern. Neue Firma: Dahnke GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - An- und Verkauf von gebrauchten KFZ aller Art, insbesondere jedoch der An- und Verkauf von Motorrädern, - der Handel mit Kfz Ersatzteilen jeder Art, insbesondere jedoch der Handel mit Motorradersatzteilen, - Installation und Errichtung von elektrotechnischen Anlagen - Handel mit Waren aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige, insbesondere jedoch mit Waren und Gegenständen aus dem Bereich Kfz sowie Handel mit elektrotechnischen Artikeln aller Art. Stammkapital jetzt: 31.050,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der Elektrohaus Dahnke & Co. OHG mit Sitz in Parchim (Amtsgericht Schwerin, HRA 561) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.