2020-01-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2019. Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 14, 57612 Hemmelzen. Gegenstand: Die Wartung, Prüfung, Montage und Reparatur sowie der Verkauf von Toranlagen sowie die Geschäftsführung und die Übernahme der Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei der Frank Dahs GmbH & Co. KG, welche wiederum die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dahs, Frank, Hammerstein, *22.09.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-22: Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Ausgliederung um 1.000,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR beschlossen.
2020-06-23: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2020 das Vermögen der Tor-Service Dahs e.K. Inhaber Frank Dahs mit Sitz in Hemmelzen (Amtsgericht Montabaur, HRA 22458) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.