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Daikin Applied Germany GmbH

Perfecting, Refrigeration, Industries..., Conditioning, VRV, SUSTAINABILITY, Swicth, S.p.A, Lüftungsgeräten, Kaltwassersätze
Adresse / Anfahrt
Herriotstraße 1
60528 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Sigmund-Riefler-Bogen 8
81829 München


Kontakt
45 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 45 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2017. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main. Gegenstand: Handel mit und der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere mit Kühlgeräten, sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, Reparaturen, Produktion und Wartung von Heiz-, Ventilations- und Luftkühlsystemen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Multineddu, Roberto, Rom / Italien, *04.12.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-05-22:
Geschäftsanschrift: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.

2018-03-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kältetechnik aircool GmbH mit dem Sitz in München verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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