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Daniel Blomberg Dachdeckermeister GmbH & Co. KG

Spedition, Autokran, Flachdach..., Krandienst, Schlimmeres, Arbeitgeberfinanzierte, Baustellenzuordnung, Eingepreist, Tracking-Zwecke, GSL, Preisgünstige
Adresse / Anfahrt
Kornstraße 25
33378 Rheda-Wiedenbrück
1x Adresse:

Hauptstraße 192
33378 Rheda-Wiedenbrück


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-04-29:
(Gegenstand des Geschäftes ist die Erbringung von Dachdecker-, Zimmermanns- und Klempnertätigkeiten einschließlich des Handels mit den hierfür erforderlichen Materialien und Gerätschaften. Die Gesellschaft ist zu verwandten Geschäften und allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland berechtigt. Sie kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern, pachten oder sich an ihnen beteiligen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kornstraße 25, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Blomberg Verwaltungs GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh HRB 11400).

2019-08-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Blomberg, Daniel, Rheda-Wiedenbrück, geb. 14.09.1979, unter der Firma Daniel Blomberg Dachdeckerbetrieb e.K. in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7698) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-27:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2019 wirksam geworden.

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