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Dariusz Krause Glas- und Gebäudereinigung GmbH & Co. KG

Reinigung, Bauschluss, Grünbelagentfernung..., Teleskopsystem, Reinigern, Grünanlagenbetreuung, Grünbelagsbefall, Hauswartung, Gebäudeteile, Neubezug
Adresse / Anfahrt
Billwerder Ring 24
21035 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-09-11:
(Das Betreiben und Ausüben eines Glas- und Gebäudereinigungsgewerbes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Billwerder Ring 24, 21035 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die gesetzlichen Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dariusz Krause Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 158682).

2019-10-29:
Einzelprokura: Gaida, Aleksandra Agnieszka, Lubockie / Polen, *15.01.1984. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.09.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.09.2019 das von dem Einzelkaufmann Krause, Dariusz Tomasz, Hamburg, *27.01.1970 unter der Firma DK Dariusz Krause Glas- und Gebäudereinigung e.K. in Hamburg betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.10.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.