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Das Gesundheitsteam Uwe Schnell GmbH

Bärchenteam, Aufgabe unseres Pflegedienstes, Ziel und Aufgabe..., Menüservice, Betreuungsdienste
Adresse / Anfahrt
Scharnhorststraße 11a
44532 Lünen
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2019. Geschäftsanschrift: Scharnhorststr. 11 a, 44532 Lünen. Gegenstand: der Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Tagespflege, der ambulanten Alten- und Krankenpflege sowie der ambulanten betreuten Wohngemeinschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schnell, Uwe, Lünen, *30.05.1963; Schulz-Scharbaum, Christiane, Lünen, *27.12.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR beschlossen, und zwar in Höhe von 510,00 Euro zur Durchührung der Ausgliederung. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schnell, Uwe, Lünen, *30.05.1963 unter der Firma Uwe Schnell e.K. in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRA 18795) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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