2015-09-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2015. Geschäftsanschrift: Auf der Heide 1, 02796 Kurort Jonsdorf. Gegenstand des Unternehmens: häusliche Krankenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mönch, Reiner, Bertsdorf-Hörnitz, *20.07.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Das Herzliche Betreuungsteam e.K. mit dem Sitz in Kurort Jonsdorf (Amtsgericht Dresden, HRA 9584) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 26.08.2015.
2015-12-30: Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Görlitz, 02826 Görlitz, Geschäftsanschrift: Consulplatz 3, 02826 Görlitz.
2018-12-17: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Görlitz, 02826 Görlitz, Geschäftsanschrift: Konsulplatz 3, 02826 Görlitz.
2020-09-07: 02826 Görlitz, Geschäftsanschrift: Konsulplatz 3, 02826 Görlitz. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung einen Teil oder mehrere Teile ihres Vermögens jeweils als Gesamtheit gemäß Spaltungsplan vom 28.05.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die "Das Herzliche Betreuungsteam Görlitz GmbH" mit dem Sitz in Görlitz übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.