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Das Kaiser GmbH

Rinderfiletspitzen, Vanilleeis, Grilled..., Cherrytomaten, Sour, Pixabay, Schlagobers, Bowl, Dumpling, Custard
Adresse / Anfahrt
Strandstraße 30
24229 Strande
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-24:
Name der Firma: Das Kaiser GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Strande; Geschäftsanschrift: Strandstr. 30, 24229 Strande; Gegenstand: - Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, wie Restaurants, Bars und Gaststätten, - Vertrieb gastronomischer Waren, - Durchführung von Veranstaltungen, - Vermietung von gastronomischem Equipment, - Durchführung von Catering, - Vermietung von Versammlungsräumen. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bauer, Georg Michael, *18.05.1967, Strande; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.07.2017

2018-03-06:
Kapital: 26.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.02.2018 Teile des Vermögens des Alleingesellschafters in Form des von ihm geführten Einzelunternehmens Georg Bauer e.K. mit Sitz in Stande (Amtsgericht Kiel, HRA 9733 KI) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-03-13:
Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 07.03.2018 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.