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Das Stadtidyll Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co KG

Hotel, G&S, Aushilfe Servicekräfte..., Kaffeehaus, Frühstückskräfte, Ihr Wohlgefühl, Küchenhelfer/In, Konditor/In, Respekts, Kuchenbuffet, HDG
Adresse / Anfahrt
Freudenthalstraße 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-28:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Hotel- und Restaurantbetriebes "Das Stadtidyll" in Rotenburg.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Freudenthalstraße 15, 27356 Rotenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stefan Heinrich Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Rotenburg (Amtsgericht Walsrode HRB 203607), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-07-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Beschlussfassung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2012 das Vermögen der Firma Das Stadtidyll, Stefan Heinrich e.K. mit Sitz in Rotenburg (Amtsgericht Walsrode, HRA 200700) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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