2007-03-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 05.01.2007 mit Nachtrag vom 23.02.2007. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Gestaltung und Herstellung von Objekteinrichtungen in den Geschäftsfeldern Ladeneinrichtungen, Hoteleinrichtungen, Gastronomieeinrichtungen und Kücheneinrichtungen, sowie in diesem Rahmen Handel, Vermittlung und Baukoordination von Innenausbauleistungen; die Gestaltung, die Herstellung und der Handel von Möbeln und Innenausstattungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dathe, Thomas, Weimar, *15.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.
2008-05-07: Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Umpferstedt.
2011-01-26: Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Im Gewerbepark 5, 99441 Umpferstedt. Bestellt: Geschäftsführer: Dathe, Holger, Weimar, *09.04.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-22: Die DI Concept GmbH mit dem Sitz in Umpferstedt ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.