2020-05-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2020. Geschäftsanschrift: Industriestraße 5, 95700 Neusorg. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Kraftstoffen, Mineralöl- und Energieprodukten aller Art, sowie Tankstellenbetrieb mit Tankstellenshop und Waschanlagen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Daubner, Sonja Rita Elisabeth, Ebnath, *17.08.1964; Daubner, Jana Christiane, Ebnath, *11.04.1994, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Daubner, Ottilie Maria, geb. Schreyer, Neusorg, *08.12.1943. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Meyer, Alexandra Christa, geb. Scherm, Pullenreuth, *09.10.1969.
2020-06-18: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 04.06.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 04.06.2020 Teile des Vermögens von der Daubner Besitz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neusorg (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRA 2952) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.