Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
Deciso XXX GmbH
30512 HannoverDE
1x Adresse:
Günther-Wagner-Allee 13
30177 Hannover
Günther-Wagner-Allee 13
30177 Hannover
10x HR-Bekanntmachungen:
2018-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2017. Geschäftsanschrift: Kronenstraße 73, 10117 Berlin. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zander, Kerstin, Berlin, *27.01.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 2 (Gegenstand), § 5 (Stammkapital), die Einfügung eines neuen § 5a (Beschlüsse) und eines neuen § 7 (Bilanzgewinn) in den Gesellschaftsvertrag - die bisherigen §§ 7 bis 9 sind nunmehr die §§ 8 bis 10 - und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Deciso XXX GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Neuer Unternehmensgegenstand: Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Bestellt als Geschäftsführer: Frenzel, Steffen, Burgwedel, *21.09.1965; Gerlach, Silke, Hannover, *14.04.1960, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zander, Kerstin, Berlin, *27.01.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Fricke, Birgit, Hannover, *22.12.1966.
2018-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2018 mit der HF Medien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 211376) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2019 mit der KNOTH Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2019 mit der Deciso XXV GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-07-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2020 mit der DTG Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-08-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2020 mit der GTA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-12-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2020 mit der HF Fonds XI GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-11-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.11.2021 mit der Faist ChemTec Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 209237) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-07-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2022 mit der IS Group Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2017. Geschäftsanschrift: Kronenstraße 73, 10117 Berlin. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zander, Kerstin, Berlin, *27.01.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 2 (Gegenstand), § 5 (Stammkapital), die Einfügung eines neuen § 5a (Beschlüsse) und eines neuen § 7 (Bilanzgewinn) in den Gesellschaftsvertrag - die bisherigen §§ 7 bis 9 sind nunmehr die §§ 8 bis 10 - und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Deciso XXX GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Neuer Unternehmensgegenstand: Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Bestellt als Geschäftsführer: Frenzel, Steffen, Burgwedel, *21.09.1965; Gerlach, Silke, Hannover, *14.04.1960, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zander, Kerstin, Berlin, *27.01.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Fricke, Birgit, Hannover, *22.12.1966.
2018-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2018 mit der HF Medien Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 211376) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2019 mit der KNOTH Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2019 mit der Deciso XXV GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-07-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2020 mit der DTG Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-08-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2020 mit der GTA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-12-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2020 mit der HF Fonds XI GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-11-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.11.2021 mit der Faist ChemTec Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 209237) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-07-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2022 mit der IS Group Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.