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Deck Grundstücksverwaltungs GmbH

Datenverarbeitung, Irrtum, Grundstuecksverwaltung...
Adresse / Anfahrt
Feldkirchener Straße 14a
85622 Weißenfeld
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-10-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2014 mit Nachtrag vom 29.09.2014. Geschäftsanschrift: Feldkirchener Str. 14 a, 85622 Vaterstetten-Weißenfeld. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung des Gesellschaftsvermögens nach den Grundsätzen einer auf Erhaltung des Vermögens und Erzielung eines angemessenen Ertrags ausgerichteten Vermögensverwaltung und insbesondere die gewinnbringende Verwaltung und bauliche Nutzung des Grundbesitzes; dazu gehört im Rahmen der Verwaltung auch Verkauf und Bebauung von zum Gesellschaftsvermögen gehörigen Grundstücken und Erwerb von bebauten Grundstücken oder unbebauten Grundstücken und deren Bebauung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kroiß, Johann, Vaterstetten-Weißenfeld, *02.01.1952; Kroiß, Thomas, Vaterstetten-Weißenfeld, *14.10.1977; Kroiß, Kerstin, Vaterstetten-Weißenfeld, *07.10.1980. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Deck Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Vaterstetten (Amtsgericht München HRA 83735).

2014-10-31:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

2021-01-12:
Die Hochstift GmbH mit dem Sitz in Vaterstetten ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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