2015-02-12: Firma: Defshop GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zerpenschleuser Ring 30, 13439 Berlin; Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen und Accessoires; Stamm- bzw. Grundkapital: 375.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1.
Büchler, Alexander, *28.11.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2.
Büchler, Andreas, *11.07.1988, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: War Prokurist: 1.
Büchler, Alexander, *28.11.1985, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2.
Büchler, Waldemar, *31.05.1964, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 3.
Büchler, Nina, *15.04.1963, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.01.2015 mit Änderung vom 30.01.2015 in § 4 (Stammkapital); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Defshop KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41810 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.01.2015; 30.01.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-10-27: Änderung zu Nr. 1: Alleinvertretungsbefugnis entfallen; Geschäftsführer: Büchler, Alexander; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Alleinvertretungsbefugnis entfallen; Geschäftsführer: Büchler, Andreas; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Groß, Thomas, *24.08.1977, Leiblfing; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in §§ 5-7 .
2018-02-09: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Büchler, Alexander
2018-07-24: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Büchler, Waldemar; Nicht mehr Prokurist: 3. Büchler, Nina
2018-09-19: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.09.2018 mit der DEF Group GmbH mit dem Sitz in München als Obergesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 05.09.2018 zugestimmt hat.
2019-05-13: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Groß, Thomas; Änderung zu Nr. 2: die Vertretungsbefugnis betreffend, nunmehr: Geschäftsführer: Büchler, Andreas; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-07-03: Geschäftsführer: 4.
Büchler, Alexander, *28.11.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2019-09-03: Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 5.
Lucá, Franco, *29.08.1969, Aach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Büchler, Alexander; Änderung zu Nr. 2: Darf nicht mehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Büchler, Andreas; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2019 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 12 .
2019-09-19: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Büchler, Andreas
2020-04-21: Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Groß- und Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen und Accessoires; ferner der Vertrieb von Hygiene- und Kosmetikartikel, sowie Parfüm und Eau de Toilette. Änderung zu Nr. 5: Wohnort geändert; Geschäftsführer: Lucá, Franco, *29.08.1969, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 .
2020-12-04: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DefShop Primus GmbH mit dem Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-12-04: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DefMedia GmbH mit dem Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-09-24: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Franklinstraße 12a-13, 10587 Berlin