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Dehner Agrar GmbH & Co. KG

Einzelhandel, Fungizide, Herbizide..., Insektizide, Fachberater, Getreide, Beratersuche, Kartoffel, Produktsuche
Adresse / Anfahrt
Donauwörther Straße 3-5
86641 Rain
1x Adresse:

Am Fuchsloch 13
04720 Döbeln


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 131 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-16:
Kommanditgesellschaft (Groß- und Einzelhandel mit Waren jeglicher Art, insbesondere mit Landwirtschaftsartikeln wie Saatgut, Pflanzenschutzmittel und Sonderprodukte (unter anderem Spezialdünger, Pflanzenstärkungsmittel und Folien). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern, durchzuführen.). Geschäftsanschrift: Donauwörther Straße 3 - 5, 86641 Rain. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dehner Agrar Verwaltungs-GmbH, Rain (Amtsgericht Augsburg HRB 30860).

2016-12-17:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 21.11.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2016 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.11.2016 Teile des Vermögens von der Dehner GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Rain (Amtsgericht Augsburg HRA 1184) übernommen. Die Abspaltung ist wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 16.12.2016. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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