2014-07-03: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Gegenstand des Unternehmens ist unmittelbar und ausschließlich die Förderung von Kunst und der Kultur in der Freien und Hansestadt Hamburg und Umgebung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zur Stärkung Hamburgs als internationale Kultur- und Kunstmetropole. Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht: a) durch den Betrieb eines Ausstellungszentrums in den denkmalgeschützen Deichtorhallen mit dem umliegenden Gelände und die Veranstaltung von künstlerisch besonders anspruchsvoller Ausstellungen von zeitgenössischer Kunst und Fotografie, Skulpturen, Objekten und Installationen - in der Nordhalle mit der "Halle für aktuelle Kunst", - in der Südhalle mindestens für die Dauer der Leihgabe der Sammlung F.C. Gundlach mit dem "Haus der Photographie", Ausstellungen können auch an anderen Orten oder in anderen Gebäuden unter Benutzung der geschäftlichen Bezeichnung "Deichtorhallen Hamburg" mit eventueller Anfügung weiterer Zusätze durchgeführt werden, wie derzeit auf (leih)vertraglicher Basis - in einer der Fabrikhallen der Phoenixwerke in Hamburg-Harburg als Außenstelle der Deichtorhallen unter der geschäftlichen Bezeichnung "Deichtorhallen Hamburg" mit dem Zusatz "- Sammlung Falckenberg", b) durch die Organisation und Durchführung von sonstigen künstlerisch besonders anspruchsvollen Veranstaltungen (Festivals, wie z.B. die Triennalen der Fotografie etc.) in Zusammenarbeit mit Künstlern, Fotografen, Museen, Galerien und weiteren Institutionen und Vermittlung des eigenen Programms, c) durch die Pflege der als Dauerleihgaben übernommenen Kunstsammlungen und Bildarchive, d) unter Beachtung der vom Senat festgelegten sonstigen Öffentlichen Interessen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TPH Triennale der Photographie Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 83440) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.