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Düsseldorfer Straße 113
45481 Mülheim an der Ruhr
3x Adresse:

Alte Hauptstraße 4
45289 Essen


Krawehlstraße 1
45130 Essen


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45307 Essen


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HR-Bekanntmachungen:

2022-01-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2021 mit Änderung vom 05.01.2022. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 113, 45481 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: der Einzel- und Onlinehandel mit Damenbekleidung, Schmuck, Möbeln, Gartenmöbeln, Pflanzen, Geschenkartikeln, Lebensmitteln , Wohnaccessoires, Kerzen und Drucksachen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Esser, Kirsten, Essen, *26.11.1967; Kemp, Anke, Korschenbroich, *18.07.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Esser und Kemp OHG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 12984) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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