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DekaTec Antriebstechnik GmbH

Servo-Planetengetriebe, Servo-Schneckengetriebe, Hohe Leistungsdichte..., Baugrößen, Hohe Leistungsdichte Spielarme, Leistungsdichte Spielarme, LR-Planetengetriebe
Adresse / Anfahrt
Richard-Wagner-Straße 52
69259 Wilhelmsfeld
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2007. Gegenstand: Die Konstruktion, Entwicklung, Montage und der Vertrieb von Servo-Getrieben und Antriebselementen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Ebert, Dieter, Schönau, *10.05.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-17:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2016 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ebert, Dieter, Wilhelmsfeld, *10.05.1952, verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Deka Tec Antriebstechnik e.K." mit Niederlassung in Wilhelmsfeld (Amtsgericht Mannheim HRA 707044) weiterführt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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