2018-01-10: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 3 , 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), 6 (Dauer der Gesellschaft), 7 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), 8 (Einziehung), 9, 10 (Gesellschafterversammlung), 12 (Geschäftsführer), 13 (Jahresabschluß) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens sind die Ausführung von Dekorationen, Bodenleger- und Teppichreinigerarbeiten, Gardinenwaschen, Näherei, Plakatmalerei, der Verkauf von Gardinen, Dekorationen und Kunstgewerbe sowie Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten und Polsterei. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.