2022-02-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2021. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 11-15, 49638 Nortrup. Gegenstand: ist die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von und mit Pappe, Papier, Kunststoffen und verwandten Erzeugnissen. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Delkeskamp, Stefan, Nortrup, *18.10.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Levold, Felix, Oldenburg, *23.07.1969; Surholt, Werner, Nortrup, *10.07.1958. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Delkeskamp KG mit Sitz in Nortrup (Amtsgericht Osnabrück, HRA 6779) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021.
2022-03-25: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Delkeskamp Verpackungswerke GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2021 mit der Delkeskamp Verpackungswerke GmbH mit Sitz in Nortrup (Amtsgericht Osnabrück, HRB 19733) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-05-13: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Delkeskamp, Nicholas, Ankum, *05.01.1993.