2010-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 Abs. 2 (Geschäftsführung) beschlossen.
2010-07-05: Bestellt als Geschäftsführer: Esser, Rainer, Wildeshausen, *06.06.1967, einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V., der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz e.V. und der LEBENSHILFE Syke e.V. Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Esser, Rainer, Wildeshausen, *06.06.1967; Linz, Georg, Twistringen, *29.08.1950. Geschäftsführer: Chirazi, Nahid, Bremen, *18.06.1968, einzelvertretugnsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dies gilt nur für Geschäfte mit den verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, nämlich der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V., der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz e.V. und der LEBENSHILFE Syke e.V.
2013-03-28: Neuer Unternehmensgegenstand: Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie von Einrichtungen zur jeglichen beruftlichen Bildung für Menschen mit Behinderung und/oder Personen mit Benachteiligungen. Die Werkstätten bieten denjenigen Behinderten, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. 10.000.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 14 (Geschäftsführung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 9.948.800,00 EUR auf 10.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
2016-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 bis 17 und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weitere gemäß § 10 GmbHG eintragungsrelevante Änderungen wurden nicht vorgenommen. 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfen für Menschen mit Behinderung, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Aus- und Fortbildung, Berufsförderung und Betreuung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung und/oder Personen mit Benachteiligungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, auch im Rahmen von Integrationsprojekten. Daneben verfolgt die Gesellschaft das Ziel der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und bietet Eingliederungs- und sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu deren Gunsten an. Hierbei dient die Gesellschaft in erster Linie der Integration von Menschen mit Behinderung sowie der Schaffung einer Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, die der von Menschen ohne Behinderung weitestgehend gleich ist. 3. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 4. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriten der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.