2014-09-22: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Im Hasenwinkel 4, 59199 Bönen . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2014 mit der Delta Communication Management GmbH mit Sitz in Bönen (Amtsgericht Hamm, HR B 3910) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.