2012-09-07: ((1) Gegenstand des Unternehmens ist die marktgerechte Bereitstellung und Entwicklung von Flächen und Infrastruktur im Bereich der Häfen und des Bahnbetriebs. Dazu gehört auch die Planung, Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung der dazu notwendigen Anlagen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und der Beteiligung an anderen Gesellschaften berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmen zu dienen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist auch die Umsetzung die Flächenentwicklung im Bereich der vorhandenen Betriebsstätten, deren Arrondierung und Optimierung in Vorbereitung auf die Ansiedlung attraktiver Gewerbebetriebe sowie die Entwicklung und Vermarktung der Flächen der Gesellschaft an hafenaffine Nutzer. (3) Für die Gesellschaft gelten die Regelungen des Public Corporate Govermance Codex des Kreis Wesels in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie sinngemäß auf die Gesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft Anwendung finden können. (4) Die Gesellschaft stellt den beteiligten Kommunen alle Unterlagen und Informationen, die für die Erstellung des jeweiligen kommunalen Gesamtabschlusses nach § 116 GO erforderlich sind, zur Verfügung. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DeltaPort VerwaltungsGmbH, Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 24773), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rhein-Lippe-Hafen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wesel (Amtsgericht Duisburg, HRB 10510) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012.
2013-05-10: Änderung zur Geschäftsanschrift: Moltkestr. 8, 46483 Wesel.
2013-09-13: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 Teile des Vermögens des Kreis Wesel (sämtliche dem Betrieb des Hafens Emmelsum [ohne Hafenbahn] zugehörigen Aktiva) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Stadthafen Wesel" mit Ausnahme des wirtschaftlichen Eigentums an der zu sanierenden Kaimauer, der zur Betriebsbereitschaft herzustellenden Gleisinfrastruktur und dem Pachtvertrag mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vom 19.08./21.08.2013 [in der jeweils bestehenden Form und Fassung]) der Stadtwerke Wesel GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HR B 10535) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an Ausgliederung und Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch Ausgliederung und Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.