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RUGI Industrieservice GmbH

Qualitätsdienstleistungen, Rework, Reworkservice..., Nacharbeiten, Allocations, Zuordnungen, Sortierungen, Arbeitsunterstützung
Adresse / Anfahrt
Oester 18
33428 Harsewinkel
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2021. Geschäftsanschrift: Goethestraße 10a, 33330 Gütersloh. Gegenstand: Erbringung von Industrieserviceleistungen im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie, insbesondere die Erbringung von Endkontroll- und Qualiätssicherungsarbeiten, Nachbearbeitungsleistungen, Verpackungs- und Kommissionierungsarbeiten, Reklamationsbearbeitung sowie Montage- und Demontagearbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rugi, Denis, Gütersloh, *09.12.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Rugi, Denis, Gütersloh, geb. am 09.12.1986 unter der Firma RUGi Industrieservice e.K. in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRA 8129) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.11.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2021-12-23:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.