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DENKmal-Film Verhaag GmbH

Landwirtschaft, Broadcasting & Media Production Company, Ende der Gentechnik..., Filmgesellschaft, Dokumentar und Spielfilme, Regie und/oder Autorenschaft, Gesamtbewertungen, Wurzeln des Überlebens, PakawaThemes, StickOut, Willi Lenik
Adresse / Anfahrt
Herzogstraße 97
80796 München
Kontakt
25 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 25 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 74.435,40 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 12 (Allgemeine Bestimmungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.

2012-10-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2012 hat die vereinfachte Herabsetzung des Stammkapitals um -75.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: DENKmal-Film Verhaag GmbH. Geschäftsanschrift: Herzogstr. 97, 80796 München. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Strigel, Claus, Filmemacher, München. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 17.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens ("Produktionsbüro Strigel in der Schwindstr. 2 80798 München") auf die neu gegründete DENKmal-Film Strigel GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 201342) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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