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Dent Repairs Systems GmbH

Weitergehende, Sinne des TDDDG, Complianz..., Beschäftigungsverhältnisses, Device-Fingerprinting, DPF, EU-US
Adresse / Anfahrt
Stapper Weg 4
41199 Mönchengladbach
1x Adresse:

An der Rheydter Höhe 54
41239 Mönchengladbach


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2011. Geschäftsanschrift: An der Rheydter Höhe 54, 41239 Mönchengladbach. Gegenstand: das Ausbeulen von Kfz ohne Lackierarbeiten und die Beseitigung kleiner Lackschäden (sogenanntes "smart repair"), die Innen- und Außenreinigung von Kfz sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Onguene, André, Mönchengladbach, *01.11.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-07-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR beschlossen.

2011-08-02:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der DRS Dent Repairs System Limited, einer Private Limited Company nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales in Cardiff unter Nr. 6320548, als übertragende Gesellschaft mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma DRS Dent Repairs System GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 14350) als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängt; dieses Verlangen ist gegenüber dem High Court in London geltend zu machen. Sofern der High Court eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger; das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft; Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach ihren Anspruch gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsadresse 41239 Mönchengladbach, An der Rheydter Höhe 54 geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und weiter vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in der Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung ist ausreichend. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach Anlauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der DRS Dent Repairs System GmbH, An der Rheydter Höhe 54, 41239 Mönchengladbach.

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