2009-02-19: Die Gesellschafterversammlung hat am 03.02.3009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 75.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 38.346,89 um EUR 53,11 auf EUR 38.400,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Geschäftsanschrift: Schiefe Str. 1, 21682 Stade. Betrieb eines Dentallabors und der Handel mit Dentalwaren. 38.400,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oldenbostel, Detlev, Fredenbeck, *03.09.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-11-19: Neue Geschäftsanschrift: An der Werft 7, 21680 Stade.
2015-09-09: Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 11.600,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Design & Technik Dentallabor GmbH, Ebstorf (Amtsgericht Lüneburg, HRB 203084) beschlossen.
2015-09-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Design & Technik Dentallabor GmbH mit Sitz in Ebstorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.