2008-10-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. August 2008. Gegenstand: Herstellung, Änderung und Reparatur von festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz und Herstellung von kieferorthopädischen Geräten sowie die Herstellung von Kieferbruchschienen, Paradontoseschienen und implantatgetragenem Zahnersatz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tegtmeier-Reinsch, Relindis, geb. Tegtmeier, Neuss, *05.11.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Dental-Labor Relindis Tegtmeier-Reinsch e. Kfr. mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 6774 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28. August 2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28. August 2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.