2018-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung der §§ 3 und 5 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
2018-11-28: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.601,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Dentallabor Lexmann Erfurt e.K. mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena, HRA 504850 und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.601,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Dentallabor Lexmann Erfurt e.K. mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Erfurt, HRA 504850) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 27.11.2018 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.
2018-11-29: Die Ausgliederung wurde am 27.11.2018 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.
2019-02-01: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.602,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Dentallabor Lexmann Haßloch e.K. mit dem Sitz in Haßloch (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 61641) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.602,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Dentallabor Lexmann Haßloch e.K. mit dem Sitz in Haßloch (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 61641) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 24.01.2019 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam (insoweit eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG).
2019-02-06: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.603,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Dentallabor Lexmann Bautzen e.K. mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRA 10469 und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.603,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.08.2018 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Dentallabor Lexmann Bautzen e.K. mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRA 10469) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-02-27: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.604,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Dentallabor Lexmann Spreewald e.K. mit dem Sitz in Luckau (Amtsgericht Cottbus, HRA 3536 CB) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.604,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Dentallabor Lexmann Spreewald e.K. mit dem Sitz in Luckau (Amtsgericht Cottbus, HRA 3536 CB) übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 18.02.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-02-28: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 848,00 EUR auf 26.452,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Dentallabor Lexmann Riesa e.K. mit dem Sitz in Riesa (Amtsgericht Dresden, HRA 10467) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.452,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Dentallabor Lexmann Riesa e.K. mit dem Sitz in Riesa (Amtsgericht Dresden, HRA 10467) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-03-12: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 26.453,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Lexmann Smile Concept e.K. mit dem Sitz in Kamenz (Amtsgericht Dresden, HRA 10468) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.453,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Lexmann Smile Concept e.K. mit dem Sitz in Kamenz (Amtsgericht Dresden, HRA 10468) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.