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Der Fahrdienst GmbH

Ihr Fahrdienstspezialist, Münsterland, Liegendfahrten..., Fahrservice
Adresse / Anfahrt
Ramsdorfer Postweg 22
46325 Borken
Kontakt
19 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 19 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2009. Geschäftsanschrift: Damaschkestraße 1A, 46325 Borken. Gegenstand: Die Durchführung von Dienstleistungen, Kranken- und Behindertenfahrdienst und Transport sowie Erbringung aller sonstigen sozialen Dienstleistungen und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie zum Beispiel Essen auf Rädern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meis, Jörg, Borken, *25.08.1976; Pieper, Günter, Borken, *07.05.1954, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-05-24:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Ramsdorfer Postweg 22, 46325 Borken.

2012-08-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Pieper, Günter, Borken, *07.05.1954.

2022-05-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.04.2022 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Der Fahrdienst e.K. (Amtsgericht Coesfeld, HRA 9483) auftretenden Kaufmann Meis, Jörg übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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