2009-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Ergebnisverwendung und Gewinnverteilung) beschlossen.
2009-10-27: Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
2010-10-21: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Breden-Mensen, Hannelore, Lilienthal, *08.06.1961.
2020-11-17: Bestellt als Geschäftsführer: Mensen, Sven, geb. Plagge, Lilienthal, *31.08.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Stormer, Detlef, Lilienthal, *29.04.1944. Einzelprokura: Fröhlich, Simon, Osterholz-Scharmbeck, *24.09.1987.
2021-02-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 / 22.12.2020 / 14.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2020 / 15.02.2021 mit der MIT-Winn® UG mit Sitz in Lilienthal verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-11-23: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.05.2021 mit Änderungen vom 31.08.2021, 22.09.2021 und 17.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme auf die Mensen GmbH mit Sitz in Lilienthal als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.