2011-09-21: Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 100.000,00 DM um 50.600,00 DM auf 150.600,00 DM sowie die Währungsumstellung auf 77.000,56 EUR, des weiteren die Herabsetzung um 0,56 EUR auf 77.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kindgen Stempel-Schilder GmbH, Köln (AG Köln HRB 15944) beschlossen. Neues Stammkapital: 77.000,00 EUR.
2012-01-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2011 mit der Kindgen Stempel-Schilder GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 15944) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Lerp, Helmut, Kaufmann, Bielefeld.
2018-08-15: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2018 und der Gesellschafterversammlung der AMOS GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwerin vom 23.01.2018 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit, nämlich ihren gesamten Geschäftsbetrieb als Gesamtheit inklusive sämtlicher zugehöriger bilanzierter und nicht bilanzierter Vermögensgegenstände und sämtlicher Schulden, im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die AMOS GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwerin als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.