2013-07-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1996, zuletzt geändert am 22.07.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'DEDA GmbH', und Sitz, bisher Baden-Baden, Amtsgericht Mannheim HRB 705033 ) der Satzung sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Schneebergstr. 15, 95163 Weißenstadt. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb, Verwaltung und Management von Hotels und gastronomischen Einrichtungen, Veranstaltungen von Reiseprogrammen und der Betrieb von Freizeiteinrichtungen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zbudilova, Vera, Cheb, *19.04.1965. Bestellt: Geschäftsführer: Böhm, Klaus-Peter, Weißenstadt, *28.06.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Böhm, Klaus-Peter, Weißenstadt, *28.06.1954.
2013-07-29: Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 46.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Desi GmbH mit dem Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 3658) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 72.000,00 EUR.
2013-09-19: Die Desi GmbH mit dem Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 3658) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.