2014-12-02: Firma: Design yourself - Bags and more by Petra H. UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Straße zum Löwen 21 g, 14109 Berlin; Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Taschen. Stamm- bzw. Grundkapital: 300,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1.
Häusler, Petra, *03.11.1962, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.07.2013
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Kleinmachnow (Amtsgericht Potsdam, HRB 26419 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 14.08.2013
2018-06-21: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Chausseestraße 23, 14109 Berlin
2020-09-14: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Philipp-Franck-Weg 27, 14109 Berlin
2020-09-24: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf ihre Alleingesellschafterin verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden. Die Firma ist erlosc Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.hen.