2008-08-14: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Henzgen, Burkhard, Bad Honnef, *09.11.1961; Mag. Jäger, Nina, Leonding/Österreich, *02.11.1971.
2009-01-22: Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Fritz-Wendt-Straße 5, 40670 Meerbusch. Bestellt als Geschäftsführer: Henzgen, Burkhard, Bad Honnef, *09.11.1961, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Dobusch, Gerald Anton, Linz/Österreich, *14.06.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Henzgen, Burkhard, Bad Honnef, *09.11.1961.
2010-07-15: Die Gesellschafterversammlung hat am 23. Juni 2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 um EUR 22.177,03 auf EUR 150.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. 150.000,00 EUR.
2012-03-30: Bestellt als Geschäftsführer: Priebs, Carsten Michael, Oberhausen, *23.02.1972; Schnutz, Torsten, Kamp- Lintfort, *13.10.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Henzgen, Burkhard, Bad Honnef, *09.11.1961. Prokura erloschen: Priebs, Carsten Michael, Oberhausen, *23.02.1972; Schnutz, Torsten, Kamp- Lintfort, *13.10.1968.
2013-06-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Waldecker, Alexander, Mendig, *20.03.1969. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 8. Mai 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 8. Mai 2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 8. Mai 2013 mit der Micro Elektronik GmbH mit Sitz in Polch (Amtsgericht Koblenz HRB 13614) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.