2017-01-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2017. Geschäftsanschrift: Möhringer Straße 145, 70199 Stuttgart. Gegenstand: Ermittlungen, Beobachtungen, Aufspürtätigkeiten, Sicherheitsberatungen und Videoüberwachungen, der Betrieb einer Wirtschafts-/Privatdetektei bzw. einer Auskunftei, ferner der Im- und Export sowie der Handel mit Funkgeräten, Funkfachhandel. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Burkhardt, Markus Walter, Grünheide, *16.01.1978, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-04-07: Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen von Burkhardt, Markus Walter, Grünheide, *16.01.1978 als Inhaber der Firma "Detektei Markus Walter Burkhardt e.K.", Stuttgart auf 25.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Detektei Team Burkhardt GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Leizstraße 45, 70469 Stuttgart. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Burkhardt, Markus Walter, Grünheide, *16.01.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Burkhardt, Markus Walter, Grünheide, *16.01.1978 hat als Inhaber der Firma "Detektei Markus Walter Burkhardt e.K.", Stuttgart das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.02.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.02.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.