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Detlef Bich Elektro & Haustechnik GmbH & Co. KG

Quick-Response, Detltef, Datennetzwerke..., Elektrotechnik
Adresse / Anfahrt
Gleiwitzer Straße 47
71229 Leonberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2010-08-23:
(Die Erstellung von Elektroinstallationen und elektrotechnischen Anlagen und Heizungs- und Sanitärinstallationen, die Durchführung elektrotechnischer Modernisierungen, der Aufbau von Netzwerken und Telefonanlagen und deren Komponenten, die Installation von Anlagen der regenerativen Energiegewinnung und Nutzung von Regen- und Grauwasser, die Erstellung von Photovoltaik- und Solaranlagen, die Durchführung von heizungs- und sanitärtechnischen Modernisierungen, die Durchführung kompletter Gebäude- und Objektrenovierungen als Generalunternehmer oder verantwortlicher Gesamtkoordinator, sowie die Herstellung und der Vertrieb von sämtlichen im Geschäftsbereich benötigten Komponenten und Teilen sowie die Durchführung von Schornsteinfergerarbeiten.).Firma geändert; nun: Detlef Bich Elektro & Haustechnik GmbH & Co. KG. Neue Geschäftsanschrift: Gleiwitzer Straße 47, 71229 Leonberg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Detlef Bich Verwaltungsgesellschaft mbh, Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 253234), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Detlef Bich Haustechnik GmbH & Co. KG", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 721438) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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