2013-07-23: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 09.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 09.11.2012 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) e.V. mit Sitz in Würzburg (AG Würzburg, VR 200737) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.